Novemberhilfe kann ab jetzt beantragt werden! Auch für Solo-Selbständige!

Liebe Kunst-, Kultur- und Kreativschaffenden,
die schön länger angekündigte sogenannte Außerordentliche Wirtschaftshilfe auch Novemberhilfe genannt (Bund) kann ab sofort beantragt werden von all denjenigen, die vom Lockdown light betroffen sind.
Soloselbständige können Direktanträge stellen und wir hoffen, dass viele Künstler*innen davon profitieren können!
Anbei ein paar Hinweise dazu:

Wer kann etwas beantragen?
Antragsberechtigt sind alle denen der Betrieb im November durch staatliche Verordnung untersagt ist (entsprechend der regional gültigen Schutzverordnung). Dies gilt für alle direkt Betroffenen, alle indirekt Betroffenen und alle über Dritte Betroffene.

  • Direkt Betroffene: alle Unternehmen, Selbständige, Vereine, Betriebe, Einrichtungen die ihren Geschäftsbetrieb komplett eingestellt haben. (Gastronomie, Theater, Kinos, Konzerthallen etc..)
  • Indirekt Betroffene: Selbständige und Unternehmen, die regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. (Z.B. freiberufliche Maskenbildner*innen, DJs oder Veranstaltungstechniker*innen, die direkt durch Kultur- und Freizeiteinrichtungen beauftragt werden) 
  • Mittelbar Betroffene: Selbständige und Unternehmen, die 80% ihrer Umsätze durch Lieferung und Leistung an direkt Betroffene erwirtschaften und durch Dritte beauftragt werden. (Z.B. Tontechniker*in)

Organisationsform und Trägerschaft des Unternehmens oder der Einrichtung sind nicht entscheidend – wichtig ist, dass die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet. Ein subventioniertes Theater kann ebenso Hilfen erhalten wie ein kommerzieller Club oder gemeinnütziger Kulturverein.

Für welchen Zeitraum wird die Hilfe bezahlt?
Aktuell gilt die Hilfe nur für den Monat November. Aus aktuellem Anlass wird gerade natürlich bereits eine naheliegende Verlängerung in den Dezember hinein diskutiert, noch ist jedoch nichts beschlossen.


Wie viel Novemberhilfe wird bezahlt?
Es werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75% des durchschnittlichen Netto-Umsatzes im November 2019 gewährt. Wichtige Ausnahme: Soloselbständige können alternativ den durchschnittlichen Netto-Umsatz aus dem ganzen Jahr 2019 zugrunde legen.
Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten, also ohne Steuerberater*in) selbst bis 5000,- Euro beantragen.
Ansonsten gilt:
• Es werden 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 pro Schließungswoche gezahlt
• Weiterer Umsatz darf erwirtschaftet werden -> bis zu 25% werden nicht angerechnet.
• Andere staatliche Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet.
• Liquiditätshilfen wie z.B. KfW-Kredite werden nicht angerechnet

Beantragungszeitraum
Eine Antragstellung ist ab sofort möglich bis zum 31. Januar 2021. 

Wie kann ich wo beantragen?

Für Solo-Selbständige gilt: Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat. 
Sollte man noch keins haben kann man dies hier beantragen:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl/hinweis2
(Es wird empfohlen, bei der Frage „Für wen ist die Registrierung bestimmt?“ die Auswahl „Für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein)“ zu treffen.)

Den Antrag und weitere Informationen finden man auf der Überbrückungshilfe-Plattform des Bundes
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Hier ein Überblick zu den Direktanträgen für Solo-Selbständige:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe-direktantrag-soloselbstaendige.html

Hier gehts zu den gesamten FAQ:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html


Wer kann dabei helfen?
Hier vor Ort bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Unterstützung bei Fragen und Beantragung der Coronahilfen. Wende Dich dazu bitte direkt an die Förderlotsen:
https://www.ib-sh.de/infoseite/ibsh-foerderlotsen/
Per Mail kontaktieren: foerderlotse@ib-sh.de 
Per Telefon kontaktieren: 0431- 9905-3365

Weitere Kontaktadressen:

Für eine konkrete Beratung zu einzelnen Programmen (Überbrückungshilfe und Novemberhilfe) bietet der Bund spezifische Hotlines:
• Für Soloselbständige mit Direktantrag: Tel: 030 1200 21034, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr
• Für prüfende Dritte: Tel. 030 52685087, Mo bis Fr von 8.00 bis 18.00 Uhr (BMWI)
• Allgemeine Hotline für Wirtschaftsfragen rund um Corona: Tel. 030 12002-1031 / -1032 (BMWI)