Kleine und mittelständische Unternehmen, die coronabedingt ihren Betrieb ganz oder teilweise einstellen mussten bzw. müssen, können Überbrückungshilfen vom Bund beantragen.
Bis Ende Mai konnten Solo-Selbständige und Unternehmen in Schleswig-Holstein Soforthilfen des Bundes und des Landes beantragen. Insgesamt wurden über 450 Millionen Euro ausgezahlt. Mit dem neuen Konjunkturpaket des Bundes trat eine Folgeregelung in Kraft, die sogenannte Überbrückungshilfe.
Die Überbrückungshilfe geht nun in die Verlängerung: Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Richtlinie zur Gewährung von Überbrückungshilfen
Alle Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
- Hotline für potenzielle Antragstellende: 0431 – 550 73 34 12
- Mailanfragen an ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de
(Haben Sie als Antragstellender Fragen zu Ihrem Bescheid, wenden Sie sich bitte unbedingt an Ihren Steuerberater.) - Hotline für Steuerberater/innen, Wirtschafts- und Buchprüfer/innen und Rechtsanwält/innen für allgemeine und technische Fragen: 069 – 273 16 95 55
- Mailkontakt für Nachfragen zu konkreten Bescheiden für Steuerberater/innen, Wirtschafts- und Buchprüfer/innen und Rechtsanwält/innen (bitte unbedingt EAR-Nummer angeben): ueberbrueckungshilfe@wimi.landsh.de
Im Gegensatz zu den bisherigen Soforthilfen können die neuen Überbrückungshilfen nur über Steuerberater/innen, Wirtschafts- und vereidigte Buchprüfer/innen bzw. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beantragt werden.
Mit einer Email an die Steuerberaterkammer (info@stbk-sh.de) können Sie eine Liste mit Steuerberater/innen anfordern, die noch Mandanten aufnehmen.
Insgesamt stehen bundesweit 25 Milliarden Euro bereit. Das Geld kommt aus dem Budget für die Soforthilfen, für die 50 Milliarden Euro eingeplant waren, von denen aber „nur“ 13 Milliarden Euro abgerufen wurden. Wie die Soforthilfe werden die Überbrückungshilfen als Zuschuss gewährt, müssen also nicht zurückgezahlt werden. Die erhaltenen Beträge müssen jedoch, sofern für das Gesamtjahr ein Gewinn erzielt wird, regulär versteuert werden.
Quelle: schleswig-holstein.de – Coronavirus – Schleswig-Holstein – Corona-Überbrückungshilfe