➡ Die Kosten für die Wohnung werden in vollem Umfang anerkannt. Es gibt also keine Prüfung der Wohnungsgröße.
➡ Keine Aufnahme in die Arbeitsvermittlung
➡ Es wird geprüft, ob es Einkünfte aus der Bedarfsgemeinschaft gibt, die zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden müssen.
>https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/grundsicherung-deutsch_ba044789.pdf
Von Montag bis Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr und Freitag 07:30 – 12:00 Uhr können unter 0431 – 709 1226 Anliegen besprochen werden. Weiterhin steht das ServiceCenter unter 0431 – 709 1525 weiterhin von 07:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Unterlagen können per Mail an jobcenter-kiel@jobcenter-ge.de gesendet werden. Auch die neue Onlineplattform www.jobcenter-digital.de steht für Antragstellungen und Veränderungsmitteilungen zur Verfügung.