Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden
Die Ratsversammlung stellt jährlich 5.000 Euro zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft in Gaarden zur Verfügung. Sie unterstreicht damit die Wichtigkeit dieser Branche für den Standort. Mit dem Geld sollen Kreative gefördert werden, die durch ihre Tätigkeit zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes beitragen.
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Folgende Projekte kommen für eine Förderung in Frage:
1. In der Kultur- und Kreativwirtschaft Tätige, die eine Existenzgründung in Gaarden anstreben
Umfragen unter Kultur- und Kreativschaffenden belegen die Attraktivität des kreativen Standortes Gaarden. Um die Szene im Stadtteil weiter zu stärken, sollen Existenzgründungen gefördert werden. Hier kann z.B. eine Werbekampagne oder die Anschaffung notwendiger Technik unterstützt werden.
2. Bestehende Unternehmen, die den Wirtschaftsstandort Gaarden mit ihren Produkten oder Dienstleistungen nach außen hin präsentieren und damit positiv vermarkten
Der Besatz an Unternehmen aus diesem Bereich ist in Gaarden nicht unerheblich. Um diese Unternehmen weiter zu stärken und auszubauen, sollen Fördergelder in diesen Bereich fließen. Die Mittel können z.B. für Werbung, Ausstattung oder Material eingesetzt werden. Wichtig ist, dass die Unternehmen mit ihren Produkten auch eine Wirkung über den Stadtteil hinaus entfalten.
3. Kulturprojekte, die den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken und eine Außenwirkung entfalten
Kulturprojekte können den Wirtschaftsstandort stärken, indem sie z. B. Menschen auch von außerhalb in den Stadtteil ziehen. Sie leisten damit einen Beitrag zur Erneuerung und Aufwertung des Stadtteils sowie zur Förderung von unternehmerischer Tätigkeit, Innovation, Beschäftigung und Nachhaltigkeit. Nicht gemeint sind klassische Kulturprojekte, die ggfs. aus anderen Töpfen gefördert werden können.
Nicht förderfähig sind laufende Kosten wie z. B. Mieten oder Telekommunikation. Bereits getätigte Ausgaben sind ebenfalls nicht förderfähig. Jede*r zu Fördernde muss grundsätzlich auch ohne die Förderung am Markt bestehen können. Über die Förderung entscheidet ein Beirat, der aus Vertreter*innen des Stadtteils, des Wirtschaftsbüro Gaarden und der Verwaltung zusammengesetzt ist.
Noch bis zum 20.11.24 können Anträge gestellt werden