Neustarthilfe für Soloselbständige ab heute am Start!

Liebe Kreativ- und Kulturschaffenden!
Die Neustarthilfe für Solo-Selbständige ist beantragbar – ab sofort und direkt (ohne prüfende Dritte wie z.B. Steuerberater:innen).

Bei der Neustarthilfe für Solo-Selbständige wird ein Liquiditätsvorschuss für das erste Halbjahr 2021 von bis zu 7.500 EUR gezahlt, der auch für den Lebensunterhalt verwendet werden darf.
Die Auszahlung der Neustarthilfe soll in der Regel wenige Tage nach Antragstellung erfolgen.

Zur Internetseite der Bundesministerien:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html


Hier ein paar Hinweise:

Antragsberechtigt sind: Solo-Selbständige, deren Umsatz für Januar bis Juni 2021 voraussichtlich mindestens 60% niedriger ausfällt als der Referenzumsatz 2019 (Referenzumsatz = Jahresumsatz 2019 / 12 * 6)

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch kurzfristig und und unständig Beschäftigte einen Antrag stellen. (Arbeitnehmer:innen, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, z.B. Schauspieler:innen, Theaterdarsteller:innen, aber auch Angehörige der Medienbranche die in Projekten arbeiten wie z.B. Journalisten, Regisseur:innen, Cutter:innen etc.)

Die Höhe der Neustarthilfe beträgt 50% des Referenzumsatzes aus 2019. Einkommen aus Angestelltenverhältnissen werden ebenfalls hinzugezählt. (Bedingung ist allerdings, dass das Gesamteinkommen 2019 zu mind. 51% aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wurde.)

Es wird nicht auf ALG II angerechnet. 
 
Wichtig: Die Neustarthilfe ist ein Vorschuss! Ggf. werden Rückzahlungen fällig.
Zur zweiten Jahreshälfte (ab Juli 2021) muss eine Endabrechnung erstellt werden. Liegen dabei die tatsächlich erzielten Einkünfte bei mehr als 40% des Referenzeinkommens, muss man die Hilfe anteilig zurück zahlen.

Hier findet Ihr die FAQ (nach unten scrollen) – Stand 16.02.2021:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de//UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe/neustarthilfe.html



Die Antragstellung:

Soloselbstständige können die einmalige Neustarthilfe als natürliche Person im eigenen Namen direkt über ein Online-Tool stellen:
 
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein ELSTER-Zertifikat. Dies von der Steuererklärung bekannte Zertifikat wird zur Identifizierung der antragstellenden Person genutzt. Wenn man noch kein derartiges Zertifikat besitzt, kann man dieses über das ELSTER-Portal beantragen. 
Achtung:
Der Direktantrag kann nur einmal gestellt werden. Beim Ausfüllen ist eine gewisse Sorgfalt geboten. Da man den Antrag rückwirkend nicht mehr ändern kann, können Abweichungen sonst erst mit der Endabrechnung angezeigt werden.

Die Deadline für die Antragstellung ist der 31.08.2021
 
Hilfestellung beim Antrag:

Bei weiteren Fragen kann man sich gerne an den sogenannten Service-Desk für Soloselbstständige wenden.

 

Service-Hotline: +49 30 -1200 – 21034
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr