Überbrückungshilfe für Studierende

Liebe Studierende,
seit dieser Woche könnt Ihr, wenn Ihr durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten seid, erneut einen Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. 
Ihr könnt so bis zu 500 Euro/Monat in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses erhalten.

Das Programm startet im Monat November und endet mit Ablauf des Wintersemesters (März 2021).
Die Unterstützung muss für jeden Monat (und zwar innerhalb des jeweiligen Monats) einzeln beantragt werden.

Auf dieser Webseite findet Ihr viele Informationen zur Überbrückungshilfe, z.B. wer Hilfe erhält oder welche Dokumente benötigt werden:
https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
(siehe weiter unten/ca. auf der Mitte der Seite bei „Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Zuschüssen für Studierende“)

Hier findet Ihr das Portal, auf dem Ihr euren Antrag stellen könnt:
https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start

Weitere Infos zur Überbrückungshilfe: 
https://www.studentenwerk.sh/de/ueber-uns/neuigkeiten/2020/ueberbrueckungshilfe/ueberbrueckungshilfe.html

So funktioniert die Überbrückungshilfe:
https://static-cdn.überbrückungshilfe-studierende.de/interim_financial_aid_process-de.png

Hilfe zur Beantragung bekommt Ihr z.B. über die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: 
Telefon: 0800 26 23 003 
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
oder per E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Wieviel Geld bekommt man?
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der pandemiebedingten, individuellen Bedürftigkeit und wird so berechnet:

Kontostand weniger als 100,00 € -> Überbrückungshilfe 500,00 €

Kontostand zwischen 100,00 € und 199,99 € -> Überbrückungshilfe 400,00 €

Kontostand zwischen 200,00 € und 299,99 € -> Überbrückungshilfe 300,00 €

Kontostand zwischen 300,00 € und 399,99 € -> Überbrückungshilfe 200,00 €

Kontostand zwischen 400,00 € und 499,99 € -> Überbrückungshilfe 100,00 €

Entscheidend ist der Kontostand am Vortag der Antragstellung. Das bedeutet beispielsweise: Wenn der Antrag am 22. November 2020 gestellt wird, ist der Kontostand vom 21. November 2020 relevant. Nach der Prüfung Ihres Online-Antrags wird per E-Mail mitgeteilt, ob und in welcher Höhe man Überbrückungshilfe erhält.

Eine weitere Möglichkeit: Ein zinsloser KfW-Kredit.
Studierende können ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller*innen als auch für solche, die bis März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. 

Die Beantragung ist hier möglich:
 
Hier noch weitere Informationen des Studentenwerks:
https://www.studentenwerk.sh/de/ueber-uns/corona/index.html