Trotz Sommerpause tagte heute, am 30. Juli 2020, der Finanzausschuss des Landtages, um 3 Millionen Euro Soforthilfe für das Schaustellergewerbe bereitzustellen. Viele Schaustellerinnen und Schausteller seien durch Corona erheblich in ihrer Existenz bedroht und würden schnell und unbürokratisch finanzielle Hilfen benötigen.
(…) Die Soforthilfe wird im Wege einer nicht rückzahlbaren einmaligen Leistung als Wertausgleich von Abschreibungen für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 zur Sicherung des Betriebskapitals und zur Überwindung der existenzbedrohenden Wirtschaftslage für Einnahmeausfälle gewährt.
Antragsberechtigt sind hauptberufliche Schaustellerinnen und Schausteller mit Sitz in Schleswig-Holstein. Sie können Soforthilfe bis zur Höhe von 95 Prozent der für betriebliche Investitionen im Bewilligungszeitraum errechneten linearen Abschreibungen beantragen. Die Leistung darf die Höhe der jährlichen Tilgungen nicht überschreiten. Förderfähig sind Abschreibungen von betrieblichen Investitionen für Neu- und Ersatzbeschaffungen.
Nach Veröffentlichung der Richtlinie können Anträge bis zum 15. August 2020 ausschließlich per E-Mail an die Adresse soforthilfeschausteller@bimi.landsh.de gestellt werden. Das Antragsformular für das Soforthilfeprogramm sowie eine Vorlage für den Bestätigungsvermerk sind nach Veröffentlichung unter www.schleswigholstein.de abrufbar.