Wirklich gute Neuigkeiten – bitte weitersagen!
Die #KulturhilfeSH geht in eine neue Runde – ab sofort mit einer höheren Fördersumme (bis zu 2.500€) und weniger Einschränkungen für die Beantragung!
Die Förderung wird zukünftig geteilt in einen Projektfonds und einen Nothilfefonds.
Über den Projektfonds kann jede(r), der/die hauptberuflich kreativ-, kunst- oder kulturschaffend tätig ist bis zu 2.500€ beantragen. (Bis zum 31. August 2020)
Wichtig dabei: Der Nachweis der hauptberuflichen Tätigkeit ist nicht mehr abhängig von einer Mitgliedschaft bei der KSK oder dem BBK. Andere berufsständige Vereinigungen, Belege des Finanzamts o.Ä. können ebenso geltend gemacht werden.
Hier gehts direkt zum Projektfonds-Antrag:
Kreativ-, Kunst- oder Kulturschaffende, die die Voraussetzungen für den Projektfonds nicht erfüllen können kleinere Fördersummen aus dem Nothilfefonds beantragen.
Hier gehts direkt zum Nothilfefonds-Antrag:
Hier die FAQ: