Für diesen „NEUSTART KULTUR“ wird aus dem Kulturetat für dieses und das nächste Jahr insgesamt rund eine Milliarde Euro mehr für den Kulturbereich zur Verfügung gestellt.
„Mit zusätzlich einer Milliarde Euro unterstützen wir den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland und stellen die Weichen auf Zukunft“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. „Mit Stolz sage ich: Das ist ziemlich genau die Hälfte unseres Jahreshaushalts, der ja ohnehin in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen ist. Wir werden Kinos und Musikclubs, Gedenkstätten und Museen, Theater und Festivals und viele andere Kultureinrichtungen dabei unterstützen, nach der Corona-Zwangspause so früh wie möglich wieder ihre Tore zu öffnen. Für uns sind Erhalt und Sicherung der kulturellen Infrastruktur Deutschlands der Schlüssel, um wieder Arbeitsmöglichkeiten für Künstlerinnen, Künstler und Kreative bundesweit zu schaffen.“
Das Programm gliedert sich im Wesentlichen in vier Teile:
1. Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft
Mit diesem Baustein, der mit bis zu 250 Millionen Euro finanziert wird, geht es darum, Kultureinrichtungen fit zu machen für die Wiedereröffnung. Unabhängig davon, ob es sich um Kulturzentren oder Musikclubs, Theater oder Kinos, Messen oder Literaturhäuser handelt: Sie alle müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Dazu zählen Online-Ticketing-Systeme, die Modernisierung von Belüftungssystemen, eine andere Besucherführung und Bestuhlung. Die Gelder kommen vor allem Einrichtungen zugute, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
2. Erhaltung und Stärkung der Kulturinfrastruktur und Nothilfen
Im Zentrum von NEUSTART KULTUR stehen die vielen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind. Ihnen sind die Einnahmen weggebrochen, sie müssen aber dennoch Personal bezahlen, um an neuen Programmen zu arbeiten. Durch die BKM-Hilfen sollen Kreative aus der Kurzarbeit herausgeholt werden und ihrer künstlerischen Arbeit nachgehen können.
Außerdem wollen wir die Möglichkeiten eröffnen, neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben. Insgesamt stehen für diesen größten Baustein des Programms bis zu 450 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Mittel sind nach Sparten aufgeteilt:
- Für die Musik, also Livemusikstätten, -festivals, -veranstalter und -vermittler, gibt die BKM 150 Millionen Euro.
- Für Theater und Tanz stehen ebenfalls 150 Millionen Euro bereit. Das betrifft Privattheater, Festivals, Veranstalter und Vermittler.
- Dem Filmbereich wird mit 120 Millionen Euro geholfen. Daraus werden vor allem Kinos unterstützt und Mehrbedarfe bei Filmproduktion und Verleih finanziert.
- Für weitere Bereiche wie zum Beispiel Galerien, soziokulturelle Zentren sowie Buch- und Verlagsszene sind 30 Millionen Euro vorgesehen.
3. Förderung alternativer, auch digitaler Angebote
Dafür werden bis zu 150 Millionen Euro bereitgestellt.
Die Bereitstellung der Mittel für einzelnen Projekte soll auch vor dem Hintergrund der branchenspezifischen Kompetenz durch die Bundeskulturfonds erfolgen. Darüber hinaus wird die Digitalisierungsoffensive der BKM verstärkt. Dazu zählen “Museum 4.0“ sowie viele neue Formate und Projekte, die der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich dienen.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters: ”Einen positiven Aspekt hatte diese Krise immerhin: „Nicht wenige Einrichtungen und Künstler haben erfolgreich alternative und digitale Wege zu ihrem Publikum gefunden. Vom Wohnzimmerkonzert zur digitalen Konzerthalle, von der Autorenlesung mit Online-Chat zur virtuellen Museumsführung – alternative, oft digitale Angebote, haben in der Krise einen Schub bekommen. Wir wollen den Rückenwind nutzen und verstärken. An dieser Stelle hat der Kulturbereich die Chance, stärker aus der Krise herauszukommen als wir hineingegangen sind!”
4. Pandemiebedingte Mehrbedarfe regelmäßig durch den Bund geförderter Kultureinrichtungen und -projekte
Um bei diesen Einrichtungen coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen, die nicht anderweitig gedeckt werden können, werden bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt. Bei gemeinsam mit Ländern bzw. Kommunen getragenen Einrichtungen und Projekten wird der Bund seinen Anteil an der Kofinanzierung leisten.
Weiterhin sind in dem Paket Bundeshilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für private Hörfunkveranstalter vorgesehen. Diese sind durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen und haben angesichts des enormen Informationsbedarfes der Öffentlichkeit weiterhin hohe Personalkosten.
Zusammen mit den zahlreichen weiteren bereits aus dem Haushalt der BKM in die Wege geleiteten Maßnahmen wird damit allein aus dem Kulturhaushalt mehr als eine Milliarde Euro für die Milderung der Pandemiefolgen für die Kultur eingesetzt. So wurden unter anderem inzwischen 20 Millionen Euro für ein Umbauprogramm, 15 Millionen Euro für ein Zukunftsprogramm Kino, 15 Millionen Euro für Investitionen in nationale Kultureinrichtungen in Deutschland und 5,4 Millionen Euro für die deutsche Orchesterlandschaft zur Verfügung gestellt.
Grütters verwies darauf, dass zusammen mit den anderen Hilfspaketen der Bundesregierung eine Unterstützung für Kreative und den Kulturbereich in Höhe mehrerer Milliarden Euro zusammengekommen sein dürfte. So wurde zur Absicherung individueller Lebensumstände der Zugang zur Grundsicherung deutlich erweitert. Das 50-Milliarden-Programm des Wirtschaftsministers für Soloselbständige habe tausenden Betroffenen geholfen, die Mieten für ihr Kino, ihren Musikclub, ihre Buchhandlung, ihr Atelier oder ihre Galerie zahlen zu können. Auch die Gutscheinlösung für Kulturveranstalter bilde eine wichtige Brücke. Kleinere und mittlere Unternehmen wurden zudem durch rasche Liquiditätshilfen unterstützt, indem KfW-Schnellkredite bei 100-prozentiger Haftungsfreistellung durch den Bund eingeführt wurden. Viele Künstlerinnen und Künstler in Arbeitsverhältnissen profitierten in erheblichem Maße von den Regelungen des Kurzarbeitergeldes.
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- Pressemitteilung 195
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)