Soforthilfe-Anträge ab sofort nicht mehr per E-Mail sondern über Online-Formular
Heute wurde auf das neue Antragsverfahren umgestellt. Antragsteller*
Neben den technischen Änderungen gibt es auch inhaltlich ein paar Anpassungen. Besonders hervorzuheben ist dabei einerseits. dass nun auch junge Unternehmen (z.B. mit Gründungsdatum 01.04.) förderfähig sind und der Bezug von Arbeitslosengeld von Gewerbetreibenden kein Ausschluss-Kriterium mehr ist.
Damit nun die Existenz der Kleinunternehmer*innen und Soloselbständige ohne Arbeitslosenversicherung nicht bedroht ist, wird der Zugang zur Grundsichererung/
Aus aktuellem Anlass deswegen hier noch mal genauere Informationen zur Grundsicherung und zum Wohngeld (siehe auch Mail vom 30.03.2020):
– Die Kosten für die Wohnung werden in vollem Umfang anerkannt. Es gibt also keine Prüfung der Wohnungsgröße.
– Keine Aufnahme in die Arbeitsvermittlung
– Es wird geprüft, ob es Einkünfte aus der Bedarfsgemeinschaft gibt, die zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden müssen.
Von Montag bis Donnerstag 07:30 bis 15:00 Uhr und Freitag 07:30 – 12:00 Uhr können unter 0431 – 709 1226 Anliegen besprochen werden.
Weiterhin steht das ServiceCenter unter 0431 – 709 1525 weiterhin von 07:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
Unterlagen können per Mail an jobcenter-kiel@jobcenter-
*Dank an Muthesius Kunsthochschule Kiel – Team EXIST – exist@muthesius.de