ACHTUNG: Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen. Das muss aber noch heute (Donnerstag) im Laufe des Tages geschehen!
Unternehmen können sich formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre zuständige Krankenkassen wenden, um sich die Beiträge für den Monat März stunden zu lassen.
IHK zu Lübeck
IHK Flensburg
Vordruck hier:
Zusatzinfo zur Stundung der SV-Beiträge: Für eine Stundung wird vorausgesetzt, dass man vorab alles sonstigen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen genutzt hat – welche genau das sind und genauere Informationen dazu, findet ihr im PDF.